Allgemeine Geschäftsbedingungen
IRT Abschleppdienst München – Stand 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Firma IRT Abschleppdienst München, insbesondere für Abschlepp-, Berge-, Pannenhilfe-, Transport- und Verwahrleistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Versicherungen und öffentlichen Auftraggebern.
2. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald er mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch angenommen wurde. Auch ohne Unterschrift ist der Auftrag verbindlich. Der Auftraggeber bestätigt, zur Beauftragung berechtigt zu sein.
3. Leistungsumfang
- Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen
- Pannenhilfe vor Ort
- Fahrzeugtransport
- Umsetzung von Fahrzeugen, etwa Falschparkern
- Sicherung der Einsatzstelle
- Einsatz von Spezialtechnik
Art und Umfang richten sich nach der konkreten Situation vor Ort.
4. Preise und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der gültigen Preisliste. Berechnet werden insbesondere Einsatzpauschalen, Zeitaufwand einschließlich An- und Abfahrt, Kilometer, Zuschläge, Sonderleistungen sowie Stand- und Verwahrkosten. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Verlassen des Betriebsgeländes und endet mit der Rückkehr. Ein begonnener Einsatz ist kostenpflichtig, auch wenn er abgebrochen wird.
5. Zahlung
Die Zahlung ist grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung fällig. Akzeptiert werden Barzahlung, EC-/Kreditkarte und mobile Zahlungssysteme. Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt gegen vollständige Zahlung.
6. Nichtzahlung und Verzug
Bei Nichtzahlung kann das Fahrzeug zurückbehalten werden. Standgebühren sowie notwendige Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten trägt der Auftraggeber.
7. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug und an mitgeführten Gegenständen zu. Das Fahrzeug kann bis zur vollständigen Zahlung einbehalten werden.
8. Verwahrung
Die Verwahrung erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Standgebühren werden nach Preisliste berechnet.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Vorschäden wird keine Haftung übernommen. Bei Berge- und Abschleppmaßnahmen können technisch nicht vollständig vermeidbare Risiken entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
10. Dokumentation
Zur Beweissicherung dürfen Fotos und Dokumentationen des Fahrzeugs, der Position und des Einsatzablaufs angefertigt werden.
11. Falschparker und Sonderfälle
Bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Fahrzeughalter. Die Kosten sind auch zu tragen, wenn der Halter während eines bereits begonnenen Einsatzes erscheint.
12. Ausschlüsse
Die angegebenen Preise gelten nicht für gewerbliche Sondervereinbarungen, Versicherungsfälle mit abweichenden Konditionen sowie Sondertransporte und Spezialfälle.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
IRT Abschleppdienst München – Stand 2026